Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mussmann GmbH
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil unserer Angebote und regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Vertragsbedingungen unserer Kunden gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich. Dies gilt auch für Maßeinheiten oder Preise in unseren Angeboten, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass wir einen Auftrag ausführen.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
Alle angegebenen Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mauten und Straßengebühren („Roadpricing“) kommt zu den angebotenen Preisen in der anfallenden Höhe hinzu, sofern im Angebot Roadpricing nicht ausdrücklich enthalten ist.
Rechnungen werden sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde später als 10 Tage nach Rechnungserhalt, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a., bei Unternehmern in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf unser Geschäftskonto geleistet werden.
Können wir 14 Tage nach Absendung der Rechnung keinen Zahlungseingang verbuchen, so werden wir den Kunden erstmals mahnen. Soweit es auch nach weiteren zwei Wochen zu keinem Zahlungseingang kommt, werden wir den Kunden abermals mahnen (2. Mahnung). Der Mahnaufwand ist vom Kunden je Mahnung pauschal mit EUR 5,00 zu ersetzen. Soweit es nach weiteren zwei Wochen zu keinem Zahlungseingang kommt, werden wir ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei mit der Eintreibung der Forderung beauftragen. Der Kunde verpflichtet sich, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Gegenforderungen gegen uns aufzurechnen. Davon sind Ansprüche ausgenommen, die von uns anerkannt wurden, rechtskräftig festgestellt sind oder in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung stehen, gegen die aufgerechnet werden soll.
Wir sind befugt bei Nichteinhaltung eines (Teil-)Zahlungstermins um mindestens 14 Tage oder anderer Umstände, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, unsere Gesamtforderung sofort fällig zu stellen. Ratenzahlungsvereinbarungen oder Stundungszusagen treten diesfalls außer Kraft (Terminsverlust). Das gleiche gilt, wenn der Kunde Zahlungen einstellt, überschuldet oder zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach unserer Wahl berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.
4. Leistungserbringung
Leistungsfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wird, stets unverbindlich. Eine Haftung aus dem Titel des Schadenersatzes sowie Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Leistungserbringung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Für unverschuldete Leistungsverzögerungen bei Fixgeschäften haften wir nicht. Für einen solchen Fall verzichtet der Kunde auf das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ist ein Pönale ausdrücklich vereinbart, so sind darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
Wenn sich der Leistungstermin in der Sphäre des Kunden verzögert, so sind wir mindestens zwei Arbeitstage vorher schriftlich oder per Fax über die Verzögerung zu verständigen. Der Kunde ist zur Annahme der Leistung verpflichtet. Annahmeverzug oder eine verzögerte oder unterlassene Verständigung verpflichtet den Kunden zum Ersatz des uns dadurch entstandenen Schadens.
Werden zusätzliche oder geänderte Leistungen mit anderen Leistungsansätzen bei gleichem Endtermin vom Kunden in Auftrag gegeben, so können Mehrkosten (Überstunden des Personals, zusätzlicher Geräteeinsatz etc.) verrechnet werden.
Werden durch unsere Leistungserbringung für den Kunden Rechte Dritter berührt, so hat der Kunde auf seine Kosten das Einvernehmen mit dem Dritten herzustellen und uns die Leistungserbringung zu ermöglichen. Der Kunde hat für eine sichere Zufahrt zum Erfüllungsort zu sorgen. Zufahrtsberechtigungen sowie alle sonstigen notwendigen Bewilligungen (Baurecht, Forstrecht, Wasserrecht, Naturschutz etc.) hat der Kunde auf seine Kosten einzuholen und sind uns diese auf Aufforderung vor der Leistungserbringung vorzuweisen. Allfällige Wegbenutzungsgebühren sowie Nebenkosten (Strom, Wasser etc.) sind vom Kunden zu tragen. Stehzeiten, welche außerhalb unserer Sphäre begründet sind, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
5. Übernahme von Abfällen
Abfälle, für die wir keine Sammler- oder Behandlererlaubnis besitzen, gehen nicht in unseren Besitz und unser Eigentum über.
Der Kunde ist für die richtige Klassifikation des Abfalles verantwortlich. Es werden keine Abfälle übernommen, welche strahlende oder explosive Stoffe enthalten. Der Kunde haftet für alle Folgen und Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Deklarierung bzw. Fehlwürfe entstehen. Davon umfasst sind auch die Kosten für erforderliche Schutz-, Sicherungs- und Entsorgungsmaßnahmen, sowie Verwaltungs- und Gerichtsstrafen samt Vertretungskosten, soweit diese uns treffen. Falls in Bezug auf die richtige Deklaration Zweifel bestehen, sind wir berechtigt, den Abfall zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen und entsprechend zu deklarieren. Bei begleitscheinpflichtigen Abfällen wird der Begleitschein aufgrund der Bestellangaben des Kunden von uns erstellt. Die Richtigkeit der Angaben wird mit der Unterschrift des Kunden rechtswirksam bestätigt.
Für die Menge des Abfalles ist unsere Wiegung, oder eine von uns namhaft gemachte dritte Stelle maßgebend. Soweit der Kunde der Auffassung ist, dass unsere Wiegung nicht korrekt ist, ist der Kunde berechtigt, auf eigene Kosten eine Wiegung in unserem Beisein durchzuführen.
6. Container und sonstige Behältnisse
Der Kunde haftet für Beschädigungen oder übermäßige Abnützungen von Containern und Behältnissen, welche wir zur Verfügung stellen. Dies gilt sowohl für Beschädigungen durch unsachgemäße Verwendung, als auch für Beschädigungen oder Vandalismus durch Dritte, solange sich die Behältnisse in der Sphäre des Kunden befinden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung von Genehmigungen über Aufstellflächen, sofern diese nicht in seinem Eigentum sind. Er ist zur ordentlichen Absicherung der Container verpflichtet und dafür haftbar. Die Befüllung der Container muss vom Kunden ordnungs- und verwendungsgemäß unter Einhaltung der maximalen Transport-Gewichte erfolgen.
7. Vertragsdauer
Soweit sich aus den AGB oder dem Einzelvertrag mit dem Kunden nichts anderes ergibt, ist der Vertrag mit uns auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann sowohl von uns als auch vom Kunden ohne Gründe unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils zum letzten Tag eines Monats gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung kann nur schriftlich ausgesprochen werden und ist rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Frist dem Vertragspartner zugeht. .
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vertrag von beiden Seiten auch mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine aufgelöst werden.
8. Leistungsunterbrechung
Wir sind insbesondere unter folgenden Voraussetzungen berechtigt, unsere Leistungserbringung zu unterbrechen:
- ♣ wenn der weiteren Leistungserbringung ein unüberwindbares Hindernis entgegensteht, das außerhalb unserer Einflusssphäre liegt (höhere Gewalt);
- ♣ wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich ist;
- ♣ wenn der Kunde mit der Bezahlung des Entgelts mehr als vier Wochen in Verzug ist;
- ♣ wenn der Kunde erheblich gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstößt, sodass uns die weitere Leistungserbringung nicht mehr zumutbar ist;
- ♣ wenn wir gemäß Punkt 3 dieser AGB oder vereinbarungsgemäß eine Vorauszahlung verlangen und der Kunde diese nicht leistet;
- ♣ wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgewiesen wird.
Für die Dauer der Leistungsunterbrechung ruhen die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Sie leben wieder auf, wenn der Grund der Leistungsunterbrechung weggefallen ist. Wir haften für keinen wie auch immer gearteten Nachteil des Kunden, den er aus einer Leistungsunterbrechung erleiden sollte.
9. Haftungsbestimmungen
Wir haften für adäquat kausale, rechtswidrig und schuldhaft verursachte Personenschäden, die aufgrund der Erbringung unserer Leistungen entstehen, unbegrenzt.
Die Haftung für Sachschäden ist eingeschränkt. Wir haften nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
Ist der Kunde Unternehmer, so haften wir jedenfalls nur bis zur Höhe unserer Versicherungssumme. Darüber hinaus haften wir keinesfalls für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden.
10. Gewährleistung
Wir haften bei mangelhafter Leistungserbringung Verbrauchern gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung.
Gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: Soweit wir eine Leistung mangelhaft erbringen, hat uns der Kunde zu verständigen und eine angemessene Frist, mindestens jedoch 10 Werktage zur Mängelbehebung, einzuräumen. Gelingt die Mangelbehebung nicht, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt. Im Falle geringfügiger Mängel kommt dem Kunden das Recht auf Preisminderung zu. Weitergehende Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung bestehen nicht.
11. Rechtsnachfolge
Wir sind berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung und entsprechende Verständigung des Kunden auf ein mit uns verbundenes Unternehmen zu übertragen. Dem Kunden kommt kein Widerspruchsrecht zu, sofern es durch den Vertragsübergang zu keiner Verschlechterung der Leistungserbringung für den Kunden kommt.
Auf Seiten des Kunden geht der Vertrag auf seine gesetzlichen Rechtsnachfolger über. Im Falle eines Rechtsübergangs steht uns jedoch ein auf wichtige Gründe in der Person des Rechtsnachfolgers beschränktes Kündigungsrecht zu. Dieses Kündigungsrecht ist innerhalb eines Jahres nach Rechtsübergang auszuüben und ermächtigt uns, den Vertrag mit dem Rechtsnachfolger unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von vier Wochen aufzulösen.
12. Inkraftsetzung neuer AGB
Wir sind berechtigt, diese oder andere AGB zu ändern oder durch neue AGB zu ersetzen, sofern das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.. Diesbezüglich werden wir den Kunden von der Änderung der AGB verständigen und ihn darauf hinweisen, wo die neuen AGB erhältlich sind oder, nach unserem Ermessen, dem Kunden die geänderten AGB übersenden. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Verständigung über die Änderung der AGB Widerspruch erhebt, erklärt er sein Einverständnis zu den neuen AGB. Wir werden den Kunden anlässlich der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens zusätzlich hinweisen.
13. Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein, so werden diese durch Bestimmungen ersetzt, die wirksam sind und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Auf alle Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist österreichisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Für Verbraucher gilt, dass die zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen in dessen Wohnsitzstaat trotz der getroffenen Rechtswahl anzuwenden sind.
Änderungen sowie Anpassungen dieser AGB und des Einzelvertrages mit dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Gegenüber Unternehmern besteht ein zusätzlicher (nicht ausschließlicher) Gerichtsstand an unserem Sitz. Mit Verbrauchern wird die Zuständigkeit der Gerichte an ihrem Wohnsitz vereinbart, wobei dieser Gerichtsstand auch bei einer Wohnsitzverlegung des Verbrauchers ins Ausland erhalten bleibt.
Innsbruck, am 15.03.2019